Abfallrecht in Deutschland

Abfallrecht

Teil 3: Schon Oskar aus der Mülltonne mochte Müll, und um irgendwelche Gesetze hat er sich sicherlich nicht gekümmert. Für uns normale Sterbliche ist die Lage allerdings etwas anders. Und da Gesetze zwar wichtig, aber so trocken wie Kekse vom Krümelmonster sind, haben wir versucht, die Informationen etwas zugänglicher für Sie aufzubereiten.

Sie mögen eher die trockene Variante? Dann finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, beim Umweltbundesamt oder bei Wikipedia ganz ausgezeichnete Informationen zum Abfallrecht.

Also, los geht’s…

Teil 3: Wozu dient das Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ein deutsches Gesetz, das im Jahr 2012 in Kraft getreten ist. Es regelt die Abfallwirtschaft in Deutschland und dient dazu, eine nachhaltige und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Das KrWG setzt hierbei unter anderem auf die Vermeidung von Abfällen sowie deren Wiederverwendung, Recycling und Verwertung. Es legt dabei auch die Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Akteure in der Abfallwirtschaft fest und definiert die Zuständigkeiten der Behörden.

Zu den wichtigsten Regelungen des KrWG zählen unter anderem die Abfallhierarchie, die Produktverantwortung und die Erweiterung der Pflichten für Hersteller und Händler von Elektrogeräten. Zudem sieht das Gesetz auch vor, dass Abfälle, die nicht wiederverwendet oder recycelt werden können, möglichst umweltverträglich entsorgt werden müssen.

Was ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie?

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist eine gesetzliche Vorgabe der Europäischen Union mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen von Abfällen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie legt die Grundsätze für die Abfallwirtschaft in der gesamten Europäischen Union fest.

Die Richtlinie sieht vor, dass Abfälle in erster Linie vermieden werden sollen. Ist das nicht möglich, müssen sie entweder wiederverwendet oder recycelt werden, bevor sie einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt oder entsorgt werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Mülltrennung und -sammlung, zur Behandlung und Entsorgung sowie zur Verantwortung der Hersteller für ihre Produkte.

In Deutschland wird die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie durch das oben erwähnte Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt und konkretisiert.

 Abfallgesetz

Was legt die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 fest?

Die ISO 14001 legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, das Unternehmen dabei unterstützt, Umweltauswirkungen zu minimieren und ihre Bemühungen dazu kontinuierlich zu verbessern. Dazu stellt sie Anforderungen an die Dokumentation und Kommunikation der Umweltmanagementprozesse und -ergebnisse.

Die Umsetzung der ISO 14001 ist freiwillig. Sie wird aber von vielen Unternehmen weltweit genutzt, um die eigene Umweltleistung zu verbessern, die Geschäftsprozesse nachhaltiger zu gestalten und natürlich um Kosten zu sparen.

Welche Vorschriften gibt es bzgl. der Mülltrennung für Unternehmen, was gilt für Privathaushalte?

Für Unternehmen gelten bei der Mülltrennung vor allem die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Abfallverordnungen des Bundes und der Länder. Diese legen unter anderem fest, dass Unternehmen ihren Müll vermeiden oder aber verwerten müssen und nur dann entsorgen dürfen, wenn eine Verwertung nicht möglich ist.

Sie müssen ihn nach Arten getrennt sammeln und entsorgen, z. B. sortiert nach Verpackungen, Altpapier, Elektroschrott oder gefährlichen Abfällen. Außerdem gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Branchen, wie die Bau- und Abbruchbranche oder die Gastronomie.

Für Privathaushalte gelten je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Regelungen zur Mülltrennung. Wie es in Ihrer Kommune geregelt ist, erfahren Sie z. B. beim Bürgerservice Ihrer Stadt. Generell müssen Sie jedoch Verpackungen, Altpapier, Bioabfälle und Restmüll separat entsorgen. Zudem gibt es jeweils Sammlungen für Elektroschrott, Sperrmüll oder Altglas.

Was regelt die Gewerbeabfallverordnung?

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Entsorgung von Abfällen, die bei Gewerbebetrieben anfallen. Sie trat im Jahr 2017 in Kraft und löste die bisherige Gewerbeabfallverordnung aus dem Jahr 2002 ab.

Die Verordnung verpflichtet Gewerbebetriebe, Abfälle getrennt zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen. Dabei sind die verschiedenen Abfallarten, wie zum Beispiel Papier, Kunststoffe, Metalle, Glas oder Bioabfall, getrennt zu erfassen und entsprechend zu behandeln.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Gewerbebetriebe für die Entsorgung ihrer Abfälle selbst verantwortlich sind und hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen müssen. Hierzu zählen unter anderem die Bestellung eines Entsorgungsfachbetriebs, die Vorlage eines Entsorgungskonzepts und die Dokumentation der Entsorgungsprozesse.

Wird mein Restmüll kontrolliert?

Wenn Sie jetzt jemanden vor Augen haben, der mit einer großen Lupe den Inhalt Ihrer Mülltonne beäugt: Keine Sorge! In den meisten Fällen wird der Restmüll nicht direkt kontrolliert, da er in der Regel sofort in Müllfahrzeugen abtransportiert und entsorgt wird. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, in denen der Restmüll stichprobenartig oder aufgrund von Verdachtsmomenten auf illegal entsorgte Abfälle kontrolliert wird. Übrigens: Neben den Müllwerkern darf auch Ihr Vermieter Ihren Müll überprüfen.

Ist falsche Mülltrennung ein Kündigungsgrund bei Mietwohnungen?

Normalerweise darf ein Vermieter nicht kündigen, „nur“ weil ein Mieter die Abfalltrennung verkehrt oder gar nicht angegangen ist. Vor einer Kündigung wegen falscher Mülltrennung muss er zunächst abmahnen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Fehlverhaltens einräumen. Erst wenn der Mieter trotz Abmahnung und Fristsetzung weiterhin falsch trennen und dadurch den Hausfrieden erheblich stören würde, dürfte der Vermieter eine Kündigung in Betracht ziehen.

So weit möchte es aber sicherlich niemand kommen lassen. Sie sind sich nicht sicher, wie man Müll korrekt trennt? Alles Wissenswerte dazu finden Sie in Teil 2 unserer Serie zur Mülltrennung.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich bei der Mülltrennung Fehler mache?

Wenn Sie Müll falsch entsorgen oder nicht trennen, können verschiedene Konsequenzen drohen:

  • Bußgelder. Im Bußgeldkatalog Ihres Bundeslandes ist festgelegt, welche Umweltsünden welche Geldstrafen nach sich ziehen.
  • Umweltverschmutzung. Falsch entsorgter Müll kann zu Umweltverschmutzung führen. Dies kann die Qualität von Wasser, Luft und Boden beeinträchtigen und die Umwelt schädigen.
  • Gesundheitsrisiken. Wenn Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, verbreiten sich schädliche Bakterien und Krankheitserreger schneller.
  • Schäden an der Infrastruktur. Müll, der in der Kanalisation oder in anderen Bereichen entsorgt wird, ist in der Lage, die Infrastruktur zu beeinträchtigen, z. B. Rohre zu verstopfen oder Wasserstraßen zu blockieren.
  • Image-Schäden. Unternehmen, Organisationen oder Gemeinden, die ihren Müll falsch entsorgen oder nicht trennen, riskieren, ihr Ansehen zu schädigen und Kunden oder Bewohner abzuschrecken.

Was versteht man bei der Abfalltrennung unter dem Begriff Getrenntsammlungsquote?

Die Getrenntsammlungsquote bezeichnet den Anteil der Abfälle, die getrennt erfasst und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Die Quote wird in Prozent angegeben und dient als Indikator für die Effektivität der Abfalltrennung und -entsorgung.

In Deutschland wird die Getrenntsammlungsquote gemäß der oben genannten EU-Abfallrahmenrichtlinie erfasst und jährlich von den Bundesländern an die Europäische Kommission gemeldet. Die Zielvorgabe der EU ist es, bis zum Jahr 2025 eine Getrenntsammlungsquote von 55 Prozent zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 sollen es 65 Prozent sein.

Die Getrenntsammlungsquote variiert je nach Abfallart und Region. So werden beispielsweise Wertstoffe wie Glas oder Papier oft sehr gut getrennt erfasst, während bei Bioabfällen oder Baustellenabfällen noch Verbesserungspotenzial besteht.

Eine hohe Getrenntsammlungsquote kann dazu beitragen, dass weniger Abfälle verbrannt oder vorbehandelt werden müssen, da wiederverwertbare Materialien wie Papier, Glas oder Metalle bereits separat erfasst werden. Somit kann eine hohe Getrenntsammlungsquote auch dazu beitragen, dass mehr Ressourcen zurückgewonnen und die Umweltauswirkungen der Abfallbehandlung reduziert werden können. Das wiederum spart Kosten.

Einige größere Entsorgungsunternehmen bieten Online-Rechner zum Ermitteln der Getrenntsammlungsquote an. Die können Sie mit Ihren Daten bzgl. denen des in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation anfallenden Mülls füttern und somit herausfinden, wie hoch Ihre Quote ist und wo ggf. Optimierungspotenzial besteht.

Übrigens: Für Unternehmen mit einer – von einem Sachverständigen verifizierten Getrenntsammlungsquote – von mindestens 90 Masseprozent entfällt die nachgelagerte Sortierpflicht für den verbleibenden gemischten Müll. Auch das kann wieder Kosten sparen.

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