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Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland eine erweiterte Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe, die To-go-Speisen und Getränke anbieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche über 80 Quadratmeter sind verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die neue Regelung und zeigen, wie Gastronomen die Anforderungen effizient umsetzen können.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle betroffenen Gastronomiebetriebe ihren Kunden aktiv eine Mehrwegoption für To-go-Verpackungen anbieten. Das bedeutet: Wer einen Kaffee zum Mitnehmen oder ein Mittagessen in einem Einwegbehälter verkauft, muss gleichzeitig eine wiederverwendbare Alternative bereitstellen. Die Einwegoption darf weiterhin angeboten werden, darf jedoch nicht günstiger sein als die Mehrwegoption.
Konkret betrifft die Regelung Becher für Heißgetränke, Kaltgetränkebehälter sowie Speisebehälter für To-go-Mahlzeiten. Betriebe, die bereits Mehrwegbehälter anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und aktiv kommuniziert werden. Neu ist außerdem, dass die Pflicht nun auch für kleinere Betriebe verschärft wird, die bisher unter die Ausnahmeregelung fielen.
Parallel dazu steigen die Anforderungen an die Abfalltrennung im Gastgewerbe. Betriebe müssen sicherstellen, dass zurückgegebene Mehrwegbehälter korrekt gereinigt, sortiert und wiederverwendet werden. Das setzt funktionierende Abfallsysteme im Betrieb voraus.
Die Mehrwegpflicht gilt für Gastronomiebetriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von mindestens 80 Quadratmetern, die Speisen oder Getränke in Einwegbehältern zum Mitnehmen anbieten. Dazu gehören Restaurants, Cafés, Imbisse, Kantinen, Cateringunternehmen und Hotels mit Gastronomiebereich.
Kleinere Betriebe unter dieser Schwelle sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen, müssen jedoch auf Wunsch des Kunden die Befüllung mitgebrachter Behälter ermöglichen. Diese sogenannte "Mitbringe-Regelung" gilt seit 2023 bereits flächendeckend und bleibt auch 2026 bestehen.
Besonders betroffen sind:
Betriebe, die die Mehrwegpflicht nicht einhalten, riskieren Bußgelder. Das Verpackungsgesetz sieht bei Verstößen Ordnungswidrigkeiten vor, die mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung sind die jeweiligen Landesbehörden.
Neben dem finanziellen Risiko droht auch ein Reputationsschaden. Gäste, die Nachhaltigkeit als Kaufkriterium nutzen, reagieren zunehmend sensibel auf Betriebe, die gesetzliche Umweltanforderungen ignorieren. In einer Branche, in der Empfehlungen und Bewertungen eine zentrale Rolle spielen, kann das spürbare Auswirkungen auf den Umsatz haben.
Wichtig: Die Behörden haben angekündigt, Kontrollen im zweiten Halbjahr 2026 zu intensivieren. Betriebe sollten daher nicht auf eine Schonfrist setzen, sondern rechtzeitig handeln.
Die praktische Umsetzung der Mehrwegpflicht erfordert drei Kernmaßnahmen: die Beschaffung geeigneter Mehrwegbehälter, die Einrichtung eines Rückgabe- und Reinigungssystems sowie die Schulung des Personals. Mit einem strukturierten Vorgehen lässt sich die Umstellung in wenigen Wochen realisieren.
Eine bewährte Vorgehensweise sieht so aus:
Mehrwegbehälter müssen aus lebensmittelechten, wiederverwendbaren Materialien bestehen und mindestens 25-mal befüllbar sein, um als Mehrweglösung zu gelten. Geeignete Materialien sind unter anderem Polypropylen, Edelstahl und Glas. Wichtig ist außerdem, dass die Behälter spülmaschinenfest und hygienisch reinigbar sind.
Für die begleitende Abfalltrennung im Gastgewerbe brauchen Betriebe Systeme, die mehrere Abfallströme gleichzeitig und platzsparend verwalten können. Gerade in Küchen und Servicebereichen mit wenig Platz ist Flexibilität entscheidend. Modulare Abfallbehälter, die sich an unterschiedliche Raumgrößen und Abfallmengen anpassen lassen, sind hier besonders praktisch.
Achten Sie bei der Auswahl von Abfallsystemen auf folgende Kriterien:
Die Einführung eines Mehrwegsystems verursacht zunächst Investitionskosten, führt aber mittelfristig zu Einsparungen bei Einwegverpackungen. Betriebe, die heute stark auf Einwegmaterial setzen, können durch den Umstieg auf Mehrweg die laufenden Verpackungskosten deutlich senken, da Mehrwegbehälter über viele Zyklen genutzt werden.
Zusätzlich können Betriebe von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn sie in zertifizierte Mehrwegsysteme investieren. Einige Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für nachhaltige Gastronomie an. Es lohnt sich, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der lokalen Wirtschaftsförderung nachzufragen.
Langfristig stärkt die Umstellung auch die Kundenbindung. Gäste, die Nachhaltigkeit schätzen, bevorzugen Betriebe mit glaubwürdigem Umweltengagement. Das kann zu höherer Besuchsfrequenz und positiven Bewertungen führen, was sich direkt auf den Umsatz auswirkt. Inspiration für eine nachhaltige Gastronomiegestaltung finden Sie in unserem Binspiration-Magazin.
Wir bei BINBIN unterstützen Gastronomiebetriebe dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient und stilvoll umzusetzen. Unsere modularen Abfallsysteme sind speziell für die Anforderungen der Gastronomie entwickelt: platzsparend, hygienisch und flexibel konfigurierbar.
Was unsere Lösungen für Gastronomen besonders geeignet macht:
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