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Wir räumen auf: Mit Märchen und Mythen rund um das Thema Mülltrennung! Hier finden Sie umfassende Informationen zur Abfalltrennung und -entsorgung in Deutschland. Seit wann gibt es eigentlich Mülltrennung, welche Abfälle gehören in welche Tonnen und was passiert danach mit dem Müll? Zudem informieren wir Sie über Vorschriften und Gesetze der Mülltrennung. Zunächst aber eine ordentliche Portion Hintergrundwissen.
Irgendwie logisch: Im Mittelalter gab es noch keine Entsorgungsbetriebe. Die Abfälle – heute würden wir sagen: alles Biomüll – flogen einfach auf die Straße. Sie wurden entweder von Tieren gefressen oder lösten sich im Regen auf. Pfui Teufel, oder?!
Doch schon damals setzten die Menschen auf Mülltrennung, indem sie Materialien wie Stoffreste, Glas und Metall wiederverwerteten. Denn die waren zu jener Zeit richtig teuer.
Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Teilen Deutschlands eine Art Müllabfuhr eingeführt. Das Ziel: den Unrat aus der Stadt schaffen, um Schädlingen und Krankheiten vorzubeugen. Müllmänner mit von Pferden gezogenen Wagen sammelten den Unrat ein. Auch damals schon gegen Geld, versteht sich. Ein paar Dekaden später wurden die Pferdewagen gegen Müllautos getauscht.
Wiederum Jahrzehnte später, nämlich 1975, trat die erste Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die Richtlinie 75/442/EWG, in Kraft. In den 1970er-Jahren gab es mit Altglas-Containern auch die ersten Mülltrennsysteme und damit erste (Baby-)Schritte in Sachen Mülltrennung.
In den 1980er-Jahren folgten Altpapier-Container. Doch eine allgemeine Pflicht zur Mülltrennung bestand immer noch nicht. So wurden z. B. Sperrmüll und Restmüll zwar bereits gesondert abgeholt, aber noch gemeinsam verwertet. Klingt komisch? Ist es wohl auch.
Weiter geht’s. 1991 wurde mit der Verpackungsverordnung der berühmte Grüne Punkt bzw. das Duale System eingeführt und die Abfalltrennung vorangetrieben: Verpackungen und Getränkekartons müssen seitdem in der Wertstofftonne bzw. im Gelben Sack gesammelt werden.
Die allgemeine Pflicht zur Mülltrennung kam tatsächlich erst im Jahr 1996 auf: Da trat das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft.
2019 wurde die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz ersetzt. Das Ziel: deutlich höhere Recyclingquoten.
Schwirrt Ihnen bei den ganzen Gesetzen und Verordnungen schon der Kopf? Nachvollziehbar. Auch wenn es neben den hier angeführten Regelungen noch eine ganze Reihe weitere gibt. Aber Sie sehen: Mülltrennung ist wirklich ein wichtiges Thema.
Hier wird’s beschämend. Laut aktuellster Mitteilung des Statistisches Bundesamt von Dezember 2022 wurden im Jahr 2021 pro Kopf 483 kg Abfall produziert. In Summe also 40,2 Millionen Tonnen. Trauriger Rekord! Denn das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 2004.
Und da sprechen wir gerade mal von den Haushaltsabfällen. Hinzu kommen noch Bau- und Abbruchabfälle, Gewerbeabfälle sowie Bergbauabfälle (für die Stand heute, März 2023, noch keine Erhebungen vorlagen).
Um besser vergleichen zu können, hier die Zahlen aus dem Jahr 2020:
Wie funktioniert die deutsche Abfallwirtschaft?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Abfallwirtschaft auf fünf Säulen steht:
1.Vermeidung
Beim Einkauf z. B. darauf achten, loses Obst und Gemüse zu kaufen, wiederverwendbare Beutel zu benutzen und keine Einwegverpackungen zu nehmen.
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Verschmutztes säubern und Defektes reparieren, sofern möglich.
3. Recycling
Aufbereitung von Abfällen, um sie wiederverwenden oder neu verwenden zu können.
4. Sonstige Verwertung
Darunter fällt z. B. die Nutzung der Energie, die beim Verbrennen der Abfälle entsteht. Ebenso können bestimmte Abfälle, vermischt mit Sand oder Kies, zur Landschaftsgestaltung verwendet werden, z. B. um Gruben, Deponien und Brüche zu verfüllen.
5. Beseitigung
Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können, müssen beseitigt werden, damit sie die Umwelt nicht belasten.
Achtung, jetzt wird’s trocken. Aber auch das gehört nun mal dazu.
Auf Bundesebene gibt es das Umweltbundesamt (UBA), das für die Umwelt- und Abfallpolitik zuständig ist und Empfehlungen und Regelungen erlässt. Bundesweit gilt das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (kurz: Kreislaufwirtschaftsgesetz). Es bildet den Kern der abfallrechtlichen Vorschriften.
Weitere Vorschriften finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Die Länder haben eigene Landesumweltämter und -ministerien, die wiederum die Umsetzung der Vorgaben auf regionaler Ebene überwachen und koordinieren. Auf Landesebene gelten neben dem Bundesrecht auch die Abfallgesetze der Länder. Allerdings nur dort, wo das Bundesrecht Lücken lässt. Die Landesvorschriften regeln u. a., wer zu den entsorgungspflichtigen Körperschaften und den im Abfallbereich zuständigen Behörden zählt.
Die Mülltrennung an sich ist eine kommunale Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden organisiert wird. Sie erheben auch die Abfallentsorgungsgebühren. Je nach Region und Bundesland kann die Organisation der Mülltrennung unterschiedlich sein. In der Regel gibt es eine Abfallentsorgungsgesellschaft, die für die Müllabfuhr, -verwertung und -entsorgung zuständig ist. Sie kann dies auch an private Unternehmen, die Müllentsorgungsdienstleistungen anbieten, weitervergeben.
Wer ist für die Entsorgung des Hausmülls zuständig?
Fast immer sind die kommunalen oder städtischen Entsorgungsunternehmen für die Beseitigung des Hausmülls zuständig. Diese können jedoch auch Dritte damit beauftragen, also private Entsorgungsträger.
Wer ist für die Entsorgung von Gewerbemüll zuständig?
In aller Regel müssen die Betriebe selbst dafür sorgen, dass ihr Müll mithilfe von Mülltrennsystemen gesammelt, sortiert und entsorgt wird. Die Entsorgung übernehmen dabei entweder die kommunale Abfallwirtschaft oder private Unternehmen. Auch gibt es in den meisten Bundesländern Vorschriften und Gesetze, die die Entsorgung von Gewerbemüll regeln.
Wer ist für die Entsorgung von Sondermüll zuständig?
Auch und gerade Sondermüll muss umweltverträglich entsorgt werden. Die Zuständigkeit kann je nach Art und Menge des Abfalls variieren und von den Betreibern von Anlagen, die den Sondermüll produzieren, über spezialisierte Entsorgungsunternehmen bis hin zu staatlichen Behörden reichen.
Was mit unserem Müll passiert, hängt davon ab, wie er entsorgt wurde. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung:
Müll-Vorbehandlung vs. Müll-Verbrennung
Die Müll-Vorbehandlung erfolgt, bevor die Abfälle weiter verwertet oder entsorgt wird. Dabei werden sie in der Regel sortiert, zerkleinert, gereinigt oder anderweitig aufbereitet, um sie für eine spätere Verwertung oder Entsorgung vorzubereiten. Die Vorbehandlung dient dazu, den Anteil nicht verwertbarer Abfälle zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zurückzugewinnen.
Die Müll-Verbrennung hingegen ist ein Verfahren, bei dem Abfälle bei hohen Temperaturen verbrannt werden, um Energie zu gewinnen oder das Abfallvolumen zu reduzieren. Dabei können Schadstoffe freigesetzt werden, die eine Belastung für die Umwelt darstellen können.
An die Vorbehandlung oder Verbrennung des Mülls darf es jedoch erst gehen, wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung ausgeschöpft wurden.
Welche neuen Ideen und Technologie gibt es, die Mülltrennung in Zukunft einfacher und effektiver machen sollen?
Laut einem Vorhaben der EU-Kommission sollen bis zum Jahr 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein und, abhängig vom Produkttyp, zwischen zehn bis 35 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Es soll auch neue Regelungen zu biobasiertem und biologisch abbaubarem Plastik geben.
Klingt spannend? Ist es auch!
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