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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht für Einwegverpackungen im Gastronomiebereich. Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine Mehrwegalternative anzubieten. Diese Regelung ist Teil des deutschen Verpackungsgesetzes und zielt darauf ab, den Verpackungsmüll in der Gastronomie deutlich zu reduzieren. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Pflicht und zeigen, wie eine effiziente Abfalltrennung im Gastgewerbe gelingt.
Restaurants und Cafés sind seit 2023 verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Kunden müssen aktiv die Wahl zwischen Einweg und Mehrweg erhalten. Die Mehrwegbehälter dürfen nicht teurer sein als die Einwegalternative, und Betriebe dürfen keinen Aufpreis für die Nutzung verlangen.
Konkret bedeutet das für den Alltag: Wer einen Kaffee to-go oder ein Mittagsgericht zum Mitnehmen anbietet, muss eine wiederverwendbare Verpackungsoption bereitstellen. Das kann ein eigenes Mehrwegsystem des Betriebs sein oder die Teilnahme an einem externen Poolsystem wie Recup oder Relevo. Gleichzeitig hat sich die Erwartungshaltung der Gäste verändert: Nachhaltigkeit ist für viele Kunden heute ein echtes Entscheidungskriterium.
Parallel dazu steigt der Druck auf Gastronomiebetriebe, auch intern Abfälle konsequenter zu trennen. Lebensmittelabfälle, Verpackungen, Glas, Papier und Restmüll müssen getrennt erfasst werden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Entsorgungskosten zu senken.
Die Mehrwegpflicht gilt für alle Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkaufen. Dazu gehören Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Imbisse, Bäckereien mit Außer-Haus-Verkauf sowie Lieferdienste. Ausgenommen sind lediglich sehr kleine Betriebe mit höchstens fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern.
Diese Kleinbetriebe müssen keine Mehrwegbehälter anbieten, sind aber verpflichtet, mitgebrachte Behälter der Kunden zu befüllen. Für alle anderen Betriebe gilt die volle Pflicht, unabhängig davon, ob es sich um ein gehobenes Restaurant oder einen einfachen Imbiss handelt.
Auch Hotels mit Frühstücks- oder Cateringangeboten sowie Eventcaterer fallen unter die Regelung, sofern sie Speisen in Einwegverpackungen zum Mitnehmen ausgeben. Es lohnt sich, die eigene Betriebsgröße und das Angebot genau zu prüfen, um sicher zu sein, welche Pflichten konkret gelten.
Wer die Mehrwegpflicht nicht einhält, riskiert Bußgelder. Das Verpackungsgesetz sieht Strafen von bis zu 200.000 Euro vor, wobei die tatsächliche Höhe von der zuständigen Behörde und dem Schweregrad des Verstoßes abhängt. Zusätzlich können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen folgen.
In der Praxis sind die Kontrollen bislang je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich intensiv. Dennoch sollten Gastronomen das Risiko nicht unterschätzen. Neben dem rechtlichen Risiko droht auch ein Reputationsschaden: Kunden, die die Mehrwegpflicht kennen und aktiv einfordern, reagieren empfindlich auf Betriebe, die die Regelung ignorieren.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte nicht nur ein Mehrwegsystem einführen, sondern dies auch dokumentieren und für das Personal verständlich kommunizieren. Eine klare interne Schulung schützt vor unbeabsichtigten Verstößen im Tagesgeschäft.
Effiziente Abfalltrennung im Gastgewerbe gelingt, wenn die Infrastruktur stimmt und das Personal klar weiß, was wohin gehört. Der wichtigste erste Schritt ist die Analyse der eigenen Abfallströme, um zu verstehen, welche Fraktionen in welchen Mengen anfallen.
Folgende Maßnahmen helfen dabei, die Trennung im Alltag konsequent umzusetzen:
In Küchen mit wenig Platz sind kompakte, stapelbare oder modulare Abfallsysteme besonders wertvoll. Sie ermöglichen die Trennung mehrerer Fraktionen, ohne viel Stellfläche zu beanspruchen.
Die Einführung eines Mehrwegsystems verursacht anfänglich Investitionskosten für Behälter, Reinigungsinfrastruktur oder die Teilnahme an einem Poolsystem. Diese Kosten variieren je nach Betriebsgröße und gewähltem Modell, lassen sich aber häufig durch die eingesparten Einwegverpackungen mittelfristig ausgleichen.
Auf der Seite der Abfallentsorgung gilt: Wer Abfälle sauber trennt, zahlt in der Regel weniger. Gemischter Restmüll ist teurer in der Entsorgung als sortenreine Fraktionen wie Glas, Papier oder Bioabfall. Eine konsequente Trennung kann die Entsorgungskosten spürbar senken.
Hinzu kommen potenzielle Einsparungen durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die durch bessere Prozesse und Bewusstsein im Team entstehen. Betriebe, die Nachhaltigkeit als strategisches Ziel verfolgen, berichten häufig, dass sich die Investitionen in kurzer Zeit amortisieren, weil auch die Gäste dies honorieren und wiederkommen.
Nachhaltigkeit kommuniziert man am wirkungsvollsten dann, wenn sie sichtbar gelebt wird. Gäste nehmen wahr, wenn Trennbehälter im Gastraum stehen, wenn Mehrwegbecher aktiv angeboten werden und wenn das Personal diese Themen selbstverständlich anspricht. Authentizität überzeugt mehr als jede Marketingkampagne.
Konkrete Kommunikationswege sind zum Beispiel:
Nachhaltigkeit ist für viele Gäste heute ein echtes Differenzierungsmerkmal. Betriebe, die ihre Maßnahmen klar kommunizieren, stärken ihre Marke und bauen eine loyale Stammkundschaft auf. Inspiration für den eigenen Auftritt bietet zum Beispiel die BINspiration-Seite, auf der praxisnahe Ideen für nachhaltige Gastronomiebetriebe gezeigt werden.
Wir bei BINBIN wissen, dass Abfalltrennung in der Gastronomie mehr als nur Pflicht ist. Sie ist eine Chance, Betriebskosten zu senken, das eigene Nachhaltigkeitsprofil zu schärfen und Gäste aktiv einzubeziehen. Unsere modularen Abfallsysteme sind speziell für die Anforderungen von Restaurants, Cafés und Hotels entwickelt.
Das bieten wir konkret:
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