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Für Essensreste gelten beim Mülltrennen klare Regeln: Rohe und gekochte Lebensmittelabfälle gehören in der Regel in die Biotonne, sofern sie nicht durch tierische Bestandteile wie Fleisch oder Fisch belastet sind. Für Gastronomen gelten darüber hinaus gewerbliche Sonderregelungen, die über die Haushaltspflichten deutlich hinausgehen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die korrekte Entsorgung von Speiseresten im privaten und gewerblichen Bereich.
Essensreste gehören grundsätzlich in die Biotonne. Das gilt für rohe Gemüseschalen, Obstreste, Kaffeesatz, Teebeutel und gekochte pflanzliche Speisereste. Tierische Produkte wie Fleisch, Fisch und Knochen sind in vielen Gemeinden aus hygienischen Gründen ebenfalls erlaubt, sollten aber in Zeitungspapier eingewickelt werden, um Gerüche und Schädlinge zu vermeiden.
Was keinesfalls in die Biotonne gehört: Flüssigkeiten, Öle, Fette sowie verpackte Lebensmittel. Auch kompostierbare Plastikverpackungen, die als "Bioplastik" beworben werden, haben in der Biotonne nichts verloren, da sie den Kompostierungsprozess stören. Wer unsicher ist, orientiert sich an den Vorgaben seiner Gemeinde, denn die genauen Regelungen können je nach Landkreis leicht variieren.
In die Biotonne dürfen alle kompostierbaren organischen Abfälle aus dem Haushalt und der Gastronomie. Dazu gehören pflanzliche Küchenabfälle, Eierschalen, Kaffeesatz, Teebeutel ohne Kunststoffanteil, Gartenabfälle sowie in vielen Regionen auch Fleisch- und Fischreste. Was nicht hineingehört, sind Flüssigkeiten, Speiseöle, Asche, Staubsaugerbeutel und Kunststoffe jeder Art.
Gastronomen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Speiseabfälle getrennt zu erfassen und fachgerecht zu entsorgen. Die Grundlage bildet die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die eine strikte Trennung von organischen Abfällen vorschreibt. Zusätzlich greift die EU-Verordnung EG Nr. 1069/2009 für tierische Nebenprodukte, die besondere Anforderungen an die Entsorgung von Fleisch- und Fischresten stellt.
Konkret bedeutet das: Küchen in Restaurants, Hotels und Catering-Betrieben müssen organische Abfälle in zugelassenen Behältern sammeln und über zertifizierte Entsorgungsunternehmen abführen lassen. Eine einfache Entsorgung über die kommunale Biotonne ist für gewerbliche Betriebe in der Regel nicht ausreichend. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, weshalb ein dokumentiertes Entsorgungskonzept empfehlenswert ist.
Ja, Restaurants dürfen Essensreste grundsätzlich an Mitarbeiter oder Gäste weitergeben, solange die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Entscheidend ist, dass die Speisen zum Zeitpunkt der Weitergabe noch genusstauglich sind und die Kühlkette nicht unterbrochen wurde. Die Weitergabe an soziale Einrichtungen über Plattformen wie "Too Good To Go" ist ebenfalls zulässig und wird aktiv gefördert.
Was nicht erlaubt ist: die Weitergabe von Speisen, deren Mindesthaltbarkeit überschritten ist oder die hygienisch bedenklich sind. Gastronomen tragen dabei die Verantwortung und haften für mögliche Schäden. Eine klare interne Regelung, wann Speisen noch weitergegeben werden dürfen und wann sie entsorgt werden müssen, schützt sowohl den Betrieb als auch die Empfänger.
Große Mengen Speiseabfälle in der Gastronomie werden über spezialisierte Entsorgungsunternehmen abgeholt, die organische Gewerbeabfälle zu Biogas oder Kompost verarbeiten. Für Betriebe mit hohem Speiserestaufkommen bieten sich regelmäßige Abholintervalle mit zertifizierten Containern an. Tierische Nebenprodukte wie Frittieröl oder Fleischreste unterliegen dabei strengeren Entsorgungswegen.
In der Praxis arbeiten viele Gastronomiebetriebe mit einem zweistufigen System: Organische Abfälle werden zunächst in hygienisch geeigneten Behältern in der Küche gesammelt und dann in größere Außenbehälter umgefüllt. Frittieröle und tierische Fette werden separat erfasst und von spezialisierten Unternehmen abgeholt. Wer die Abfalltrennung im Gastgewerbe systematisch aufstellen möchte, profitiert von einer klar strukturierten Behälterlösung direkt am Entstehungsort des Abfalls.
Die Kosten für die Entsorgung von Lebensmittelabfällen im Gewerbebetrieb variieren je nach Region, Abfallmenge und Entsorgungsweg erheblich. Als Orientierung: Die Abholung organischer Gewerbeabfälle kostet in Deutschland typischerweise zwischen 80 und 250 Euro pro Tonne, abhängig vom Anbieter und der Abholfrequenz. Frittieröle werden oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgeholt, da sie als Rohstoff für Biodiesel wertvoll sind.
Hinzu kommen Fixkosten für Behältermiete und Verwaltungsgebühren. Betriebe, die ihre Abfallmengen aktiv reduzieren, können hier spürbar sparen. Eine präzise Abfalltrennung verhindert außerdem, dass organische Abfälle versehentlich in teurere Restmüllcontainer gelangen, was die Gesamtkosten weiter senkt. Langfristig lohnt sich die Investition in ein strukturiertes Abfallmanagement wirtschaftlich deutlich.
Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie lässt sich am effektivsten durch eine Kombination aus präziser Bedarfsplanung, konsequenter Lagerhaltung und einer Küchen-Abfallanalyse reduzieren. Wer regelmäßig misst, welche Lebensmittel in welcher Menge weggeworfen werden, erkennt Muster und kann gezielt gegensteuern. Studien aus der Branche zeigen, dass allein durch bessere Portionskontrolle erhebliche Mengen vermieden werden können.
Konkrete Maßnahmen umfassen:
Ein strukturiertes Abfalltrennungssystem direkt in der Küche ist dabei oft der unterschätzte erste Schritt. Wer Abfälle sauber trennt, gewinnt Transparenz darüber, was wirklich weggeworfen wird und wo Einsparpotenzial liegt. Mehr Inspiration für nachhaltiges Wirtschaften im Betrieb bietet die Binspiration-Plattform.
Wir bei BINBIN wissen, dass Abfalltrennung im Gastgewerbe unter Zeitdruck, auf engem Raum und mit wechselndem Personal funktionieren muss. Genau dafür haben wir modulare Abfalltrennungssysteme entwickelt, die sich flexibel an die Anforderungen von Restaurants, Hotels und Cateringbetrieben anpassen.
Unsere Lösungen für die Gastronomie bieten:
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