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Wie müssen gewerbliche Speisereste entsorgt werden?

Gewerbliche Speisereste müssen nach deutschem Abfallrecht getrennt gesammelt und über zugelassene Entsorgungsunternehmen verwertet werden. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt seit 2017 eine strenge Trennung nach Abfallströmen vor. Gastronomiebetriebe, Kantinen und gewerbliche Küchen sind verpflichtet, organische Speisereste vom Restabfall zu trennen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Was zählt rechtlich als gewerbliche Speisereste?

Gewerbliche Speisereste umfassen alle organischen Abfälle aus der kommerziellen Lebensmittelzubereitung und -verarbeitung. Dazu gehören ungekochte Lebensmittelreste, zubereitete Speisen, Küchenabfälle und verdorbene Lebensmittel aus Restaurants, Kantinen, Hotels und Cateringbetrieben.

Die rechtliche Einordnung erfolgt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Bioabfall der Kategorie Abfallschlüssel 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle). Speisereste unterscheiden sich von anderen organischen Abfällen durch ihren gewerblichen Ursprung und die damit verbundenen hygienischen Anforderungen.

Nicht zu gewerblichen Speiseresten zählen Verpackungsmaterialien, Servietten oder andere nicht organische Küchenabfälle. Diese müssen separat nach den Vorgaben der dualen Systeme entsorgt werden.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Entsorgung von Speiseresten?

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) von 2017 bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Entsorgung gewerblicher Speisereste. Sie verpflichtet Betriebe zur getrennten Sammlung und vorrangigen Verwertung organischer Abfälle.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert die fünfstufige Abfallhierarchie:

  1. Vermeidung von Speiseresten
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling und Kompostierung
  4. Energetische Verwertung
  5. Beseitigung als letzter Ausweg

Zusätzlich gelten hygienerechtliche Bestimmungen der Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) sowie kommunale Satzungen zur Bioabfallsammlung. Betriebe müssen sich bei der zuständigen Behörde als Abfallerzeuger registrieren lassen.

Wie müssen Speisereste im Betrieb gesammelt und getrennt werden?

Speisereste müssen direkt am Entstehungsort in separaten, geschlossenen Behältern gesammelt werden. Die Behälter müssen aus lebensmittelechtem Material bestehen und regelmäßig gereinigt werden können.

Für die ordnungsgemäße Sammlung gelten folgende Anforderungen:

  • Getrennte Sammlung von anderen Abfallarten
  • Verwendung verschließbarer, geruchsdichter Behälter
  • Kühle, trockene Lagerung bei maximal 20 °C
  • Tägliche Entleerung bei warmen Temperaturen
  • Kennzeichnung der Sammelbehälter

Die Lagerdauer darf maximal 48 Stunden betragen, bei Temperaturen über 20 °C nur 24 Stunden. Speisereste dürfen nicht mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen, da dies die Verwertung beeinträchtigt.

Welche Entsorgungswege gibt es für gewerbliche Speisereste?

Gewerbliche Speisereste können über verschiedene Verwertungswege entsorgt werden, wobei die energetische und stoffliche Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hat. Die Auswahl hängt von Art und Menge der Speisereste ab.

Die wichtigsten Entsorgungswege sind:

  • Kompostierung in industriellen Anlagen
  • Vergärung zur Biogaserzeugung
  • Tierfutterproduktion nach hygienischer Aufbereitung
  • Energetische Verwertung in Müllverbrennungsanlagen

Für die Tierfutterproduktion gelten strenge Auflagen der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte. Die meisten Gastronomiebetriebe nutzen die Kompostierung oder Vergärung als wirtschaftlichste Lösung.

Was kostet die professionelle Entsorgung von Speiseresten?

Die Kosten für die Speiseresteentsorgung variieren zwischen 80 und 200 Euro pro Tonne, abhängig von Region, Abnahmemenge und Verwertungsweg. Kompostierung ist meist günstiger als die energetische Verwertung.

Kostenfaktoren im Überblick:

  • Abnahmemenge und Abholfrequenz
  • Transportentfernung zur Verwertungsanlage
  • Art der Verwertung (Kompost, Biogas, Verbrennung)
  • Qualität der Trennung (Verunreinigungen erhöhen die Kosten)
  • Regionale Marktpreise und Anbieterkonkurrenz

Kostenoptimierung gelingt durch konsequente Abfalltrennung im Büro, die Reduzierung von Speiseresten und Verhandlungen mit mehreren Entsorgungsunternehmen. Größere Mengen ermöglichen oft günstigere Konditionen.

Wie dokumentiert man die Speiseresteentsorgung korrekt?

Gewerbebetriebe müssen die Entsorgung ihrer Speisereste lückenlos dokumentieren und Nachweise mindestens drei Jahre aufbewahren. Die Dokumentation dient der behördlichen Kontrolle und dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung.

Die erforderliche Dokumentation umfasst:

  1. Entsorgungsverträge mit zugelassenen Unternehmen
  2. Übernahmescheine für jede Abholung
  3. Verwertungsnachweise des Entsorgers
  4. Mengennachweise und Abfallbilanzen
  5. Registerführung nach der Nachweisverordnung

Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre ab Erstellung des Dokuments. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Eine digitale Dokumentation ist zulässig und erleichtert die Verwaltung erheblich.

Wie BINBIN bei der Speiseresteentsorgung hilft

BINBIN bietet modulare Abfalltrennungssysteme, die speziell für Gastronomiebetriebe und gewerbliche Küchen entwickelt wurden. Unsere Lösungen ermöglichen eine effiziente Trennung von Speiseresten und anderen Abfallströmen direkt am Arbeitsplatz.

Unsere Vorteile für die Gastronomie:

  • Modulare Systeme für 1 bis 8 Abfallströme
  • Hygienische Materialien aus recycelbaren Kunststoffen
  • Anpassbare Fächer je nach Küchenbereich
  • Leichte Reinigung und Wartung
  • Platzsparende Designs für enge Küchenbereiche

Die BINBIN Globular Serie lässt sich flexibel an veränderte Anforderungen anpassen. Die Fächer können jederzeit hinzugefügt oder entfernt werden, ohne dass neue Behälter gekauft werden müssen. Für weitere Informationen und individuelle Beratung besuchen Sie unsere Inspirationsseite oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.